Stadtbücherei

und Lesecafe in der Stadt Heide

Gebührenordnung der Stadtbücherei

Gemäß Ziffer 7 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 10.05.2017 folgende Gebührenordnung beschlossen und erlassen:

§ 1 - Benutzungsgebühren

Zum Erhalt des bestehenden Angebotes der Stadtbücherei Heide werden folgende Benutzungsgebühren festgesetzt:

Erwachsene aus Heide

15,- € jährlich

Erwachsene, die nicht in Heide wohnen

20,- € jährlich

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

frei

Familienkarte für Heider Bürger/-innen

22,50 € jährlich

Familienkarte für Bürger/-innen, die nicht in Heide wohnen

30,- € jährlich

Studenten/-innen, Sozialhilfeempfänger/-innen, Erwerbslose, Rentner/-innen, Pensionäre/- innen, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Schüler/-innen, die in Heide wohnen über dem 18. Lebensjahr

7,50 € jährlich

Studenten/-innen, Sozialhilfeempfänger/-innen, Erwerbslose, Rentner/-innen, Pensionäre/- innen, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Schüler/-innen, die nicht in Heide wohnen über dem 18. Lebensjahr

10,- € jährlich

Gastleser/-innen für 4 Wochen

Gastleser/-innen für 3 Monate

6,- €

10,- €

Die Benutzung der Bücher und anderer Medien in den Räumen der Stadtbücherei ist kostenfrei.

§ 2 - Versäumnisgebühren

Bei nicht fristgerechter Rückgabe von Büchern und anderen Medien wird nach Ablauf von 3 Tagen je Buch und Medium eine Versäumnisgebühr von 0,20 € pro Tag berechnet. Zusätzlich wird pro ausgestellte Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben.

§ 3 - Beschaffung von Büchern und anderen Medien aus dem Leihverkehr

Für Bücher und andere Medien, die durch den Leihverkehr beschafft werden, wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 € je Medium erhoben.

§ 4 - Verlust des Leserausweises

Für den Ersatz eines verlorenen oder beschädigten Leserausweises wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

§ 5 - Kostenersatz für Kopien

Sofern das Urheberrecht nicht entgegensteht können aus Büchern auszugsweise Kopien in der Stadtbücherei gefertigt werden. Hierzu ist je Kopie 0,20 € zu entrichten.

§ 6 - Fälligkeit

Die Benutzungsgebühr ist mit der Aushändigung des Leserausweises fällig, unabhängig vom Kalenderjahr. Die Versäumnisgebühren werden mit der Festsetzung fällig.

§ 7 - Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 01.06.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 13.09.2007 außer Kraft.

 

Heide, 18.5.2017

gez. Ulf Stecher

Ulf Stecher

Bürgermeister