Stadtbücherei

und Lesecafe in der Stadt Heide

Gebührenordnung der Stadtbücherei

Gemäß Ziffer 7 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 25.06.2025 folgende Gebührenordnung beschlossen und erlassen:

§ 1 - Benutzungsgebühren

Zum Erhalt des bestehenden Angebotes der Stadtbücherei Heide werden folgende Benutzungsgebühren festgesetzt:

Erwachsene

20,- € jährlich

Erwachsene - ermäßigt *

10,- € jährlich

Familienkarte

30,- € jährlich

Familienkarte - ermäßigt *

20,- € jährlich

Gastleser/-innen für 4 Wochen

Gastleser/-innen für 3 Monate

6,- €

10,- €

Schulen, Kitas u.a. Bildungseinrichtungen

frei

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

frei

* Ermäßigungsberetigt sind bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises: Studenten/-innen, Auszubildende, Erwerbslose, Sozialhilfeempfänger/-innen, Wohngeldempänger/-innen, Rentner/-innen, Pensionäre/- innen, Schwerbehinderte, Wehr- und Zivildienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und  Schüler/-innen über dem 18. Lebensjahr

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten

Die Benutzung der Bücher und anderer Medien in den Räumen der Stadtbücherei ist kostenfrei.

§ 2 - Versäumnisgebühren

Bei nicht fristgerechter Rückgabe von Büchern und anderen Medien wird nach Ablauf von 3 Tagen je Buch und Medium eine Versäumnisgebühr von 0,20 € pro Tag berechnet. Zusätzlich wird pro ausgestellte Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben.

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten

§ 3 - Beschaffung von Büchern und anderen Medien aus dem Leihverkehr

Für Bücher und andere Medien, die durch den Leihverkehr beschafft werden, wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 € je Medium erhoben.

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten

§ 4 - Verlust des Leserausweises

Für den Ersatz eines verlorenen oder beschädigten Leserausweises wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten

§ 5 - Verlust und Beschädigung von Medien, Beilagen und Ersatzteilen

Bei Beschädigung und Verlust von Medien ist Ersatz durch den/die Eintleihende/n zu leisten.

  • Neubeschaffung durch den Leser /Kunden: 5,00 €
  • Neubeschaffung durch die Bibliothek: 10,00€

Der Verlust und die Beschädigung von Beilagen und Ersatzteilen ist mit 2,00€ durch den/die Entleihende/n auszugleichen.

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten

§ 6 - Kostenersatz für Kopien

Sofern das Urheberrecht nicht entgegensteht können aus Büchern auszugsweise Kopien in der Stadtbücherei gefertigt werden. Hierzu ist je Kopie 0,20 € zu entrichten.

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten

§ 7 - Fälligkeit

Die Benutzungsgebühr ist mit der Aushändigung des Leserausweises fällig, unabhängig vom Kalenderjahr. Die Versäumnisgebühren werden mit der Festsetzung fällig.

§ 8 - Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 03.07.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 18.05.2017 außer Kraft.

 

Heide, 03.07.2025

gez. Oliver Schmidt-Gutzat

Bürgermeister