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Gebührenordnung der Stadtbücherei

Gemäß Ziffer 7 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 25.06.2025 folgende Gebührenordnung beschlossen und erlassen:

§ 1 - Benutzungsgebühren

Zum Erhalt des bestehenden Angebotes der Stadtbücherei Heide werden folgende Benutzungsgebühren festgesetzt:

PersonenkreisGebühr
Erwachsene20,- € jährlich
Erwachsene - ermäßigt *10,- € jährlich
Familienkarte30,- € jährlich
Familienkarte - ermäßigt *20,- € jährlich
Gastleser/-innen für 4 Wochen6,- €
Gastleser/-innen für 3 Monate10,- €
Schulen, Kitas u.a. Bildungseinrichtungenfrei
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahrefrei

* Ermäßigungsberechtigt sind bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises: Studenten / Studenteninnen, Auszubildende, Erwerbslose, Sozialhilfeempfänger / Sozialhilfeempfängerinnen, Wohngeldempfänger / Wohngeldempfängerinnen, Rentner / Rentnerinnen, Pensionäre / Pensionärinnen, Schwerbehinderte, Wehr- und Zivildienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Schüler / Schülerinnen über dem 18. Lebensjahr

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.

Die Benutzung der Bücher und anderer Medien in den Räumen der Stadtbücherei ist kostenfrei.

§ 2 - Versäumnisgebühren

Bei nicht fristgerechter Rückgabe von Büchern und anderen Medien wird nach Ablauf von 3 Tagen je Buch und Medium eine Versäumnisgebühr von 0,20 € pro Tag berechnet. Zusätzlich wird pro ausgestellte Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben.

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.

§ 3 - Beschaffung von Büchern und anderen Medien aus dem Leihverkehr

Für Bücher und andere Medien, die durch den Leihverkehr beschafft werden, wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 € je Medium erhoben.

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.

§ 4 - Verlust des Leserausweises

Für den Ersatz eines verlorenen oder beschädigten Leserausweises wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.

§ 5 - Verlust und Beschädigung von Medien, Beilagen und Ersatzteilen

Bei Beschädigung und Verlust von Medien ist Ersatz durch die Entleihende / den Entleihenden zu leisten.

  • Neubeschaffung durch den Leser / Kunden: 5,00 €
  • Neubeschaffung durch die Bibliothek: 10,00€

Der Verlust und die Beschädigung von Beilagen und Ersatzteilen ist mit 2,00€ durch die Entleihende / den Entleihenden auszugleichen.

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.

§ 6 - Kostenersatz für Kopien

Sofern das Urheberrecht nicht entgegensteht können aus Büchern auszugsweise Kopien in der Stadtbücherei gefertigt werden. Hierzu ist je Kopie 0,20 € zu entrichten.

Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.

§ 7 - Fälligkeit

Die Benutzungsgebühr ist mit der Aushändigung des Leserausweises fällig, unabhängig vom Kalenderjahr. Die Versäumnisgebühren werden mit der Festsetzung fällig.

§ 8 - Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 03.07.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 18.05.2017 außer Kraft.

 

Heide, 03.07.2025
gez. Oliver Schmidt-Gutzat
Bürgermeister