Gebührenordnung der Stadtbücherei
Gemäß Ziffer 7 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 10.05.2017 folgende Gebührenordnung beschlossen und erlassen:
§ 1 - Benutzungsgebühren
Zum Erhalt des bestehenden Angebotes der Stadtbücherei Heide werden folgende Benutzungsgebühren festgesetzt:
Erwachsene aus Heide
15,- € jährlich
Erwachsene, die nicht in Heide wohnen
20,- € jährlich
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
frei
Familienkarte für Heider Bürger/-innen
22,50 € jährlich
Familienkarte für Bürger/-innen, die nicht in Heide wohnen
30,- € jährlich
Studenten/-innen, Sozialhilfeempfänger/-innen, Erwerbslose, Rentner/-innen, Pensionäre/- innen, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Schüler/-innen, die in Heide wohnen über dem 18. Lebensjahr
7,50 € jährlich
Studenten/-innen, Sozialhilfeempfänger/-innen, Erwerbslose, Rentner/-innen, Pensionäre/- innen, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Schüler/-innen, die nicht in Heide wohnen über dem 18. Lebensjahr
10,- € jährlich
Gastleser/-innen für 4 Wochen
Gastleser/-innen für 3 Monate
6,- €
10,- €
Die Benutzung der Bücher und anderer Medien in den Räumen der Stadtbücherei ist kostenfrei.
§ 2 - Versäumnisgebühren
Bei nicht fristgerechter Rückgabe von Büchern und anderen Medien wird nach Ablauf von 3 Tagen je Buch und Medium eine Versäumnisgebühr von 0,20 € pro Tag berechnet. Zusätzlich wird pro ausgestellte Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben.
§ 3 - Beschaffung von Büchern und anderen Medien aus dem Leihverkehr
Für Bücher und andere Medien, die durch den Leihverkehr beschafft werden, wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 € je Medium erhoben.
§ 4 - Verlust des Leserausweises
Für den Ersatz eines verlorenen oder beschädigten Leserausweises wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
§ 5 - Kostenersatz für Kopien
Sofern das Urheberrecht nicht entgegensteht können aus Büchern auszugsweise Kopien in der Stadtbücherei gefertigt werden. Hierzu ist je Kopie 0,20 € zu entrichten.
§ 6 - Fälligkeit
Die Benutzungsgebühr ist mit der Aushändigung des Leserausweises fällig, unabhängig vom Kalenderjahr. Die Versäumnisgebühren werden mit der Festsetzung fällig.
§ 7 - Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 01.06.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 13.09.2007 außer Kraft.
Heide, 18.5.2017
gez. Ulf Stecher
Ulf Stecher
Bürgermeister