Gebührenordnung der Stadtbücherei
Gemäß Ziffer 7 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 25.06.2025 folgende Gebührenordnung beschlossen und erlassen:
§ 1 - Benutzungsgebühren
Zum Erhalt des bestehenden Angebotes der Stadtbücherei Heide werden folgende Benutzungsgebühren festgesetzt:
| Personenkreis | Gebühr |
|---|---|
| Erwachsene | 20,- € jährlich |
| Erwachsene - ermäßigt * | 10,- € jährlich |
| Familienkarte | 30,- € jährlich |
| Familienkarte - ermäßigt * | 20,- € jährlich |
| Gastleser/-innen für 4 Wochen | 6,- € |
| Gastleser/-innen für 3 Monate | 10,- € |
| Schulen, Kitas u.a. Bildungseinrichtungen | frei |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | frei |
* Ermäßigungsberechtigt sind bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises: Studenten / Studenteninnen, Auszubildende, Erwerbslose, Sozialhilfeempfänger / Sozialhilfeempfängerinnen, Wohngeldempfänger / Wohngeldempfängerinnen, Rentner / Rentnerinnen, Pensionäre / Pensionärinnen, Schwerbehinderte, Wehr- und Zivildienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Schüler / Schülerinnen über dem 18. Lebensjahr
Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.
Die Benutzung der Bücher und anderer Medien in den Räumen der Stadtbücherei ist kostenfrei.
§ 2 - Versäumnisgebühren
Bei nicht fristgerechter Rückgabe von Büchern und anderen Medien wird nach Ablauf von 3 Tagen je Buch und Medium eine Versäumnisgebühr von 0,20 € pro Tag berechnet. Zusätzlich wird pro ausgestellte Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben.
Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.
§ 3 - Beschaffung von Büchern und anderen Medien aus dem Leihverkehr
Für Bücher und andere Medien, die durch den Leihverkehr beschafft werden, wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 € je Medium erhoben.
Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.
§ 4 - Verlust des Leserausweises
Für den Ersatz eines verlorenen oder beschädigten Leserausweises wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.
§ 5 - Verlust und Beschädigung von Medien, Beilagen und Ersatzteilen
Bei Beschädigung und Verlust von Medien ist Ersatz durch die Entleihende / den Entleihenden zu leisten.
- Neubeschaffung durch den Leser / Kunden: 5,00 €
- Neubeschaffung durch die Bibliothek: 10,00€
Der Verlust und die Beschädigung von Beilagen und Ersatzteilen ist mit 2,00€ durch die Entleihende / den Entleihenden auszugleichen.
Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.
§ 6 - Kostenersatz für Kopien
Sofern das Urheberrecht nicht entgegensteht können aus Büchern auszugsweise Kopien in der Stadtbücherei gefertigt werden. Hierzu ist je Kopie 0,20 € zu entrichten.
Die Gebühren sind zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten.
§ 7 - Fälligkeit
Die Benutzungsgebühr ist mit der Aushändigung des Leserausweises fällig, unabhängig vom Kalenderjahr. Die Versäumnisgebühren werden mit der Festsetzung fällig.
§ 8 - Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 03.07.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 18.05.2017 außer Kraft.
Heide, 03.07.2025
gez. Oliver Schmidt-Gutzat
Bürgermeister